Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Vorgänge rund um die staatliche Bundesheerreform und der damit in Zusammenhang stehende "Rausschmiss" des Generalstabschef Entacher ist eine unglaubliche Brüskierung aller Bundesheerbediensteten, die sich in unserer Demokratie erlauben eine eigene Meinung zu haben und diese in der Öffentlichkeit zu äußern, noch dazu, wo deren Meinung auf der Grundlage der geltenden Österreichischen Verfassung basieren. Dem gegenüber kommen die vom SPÖ-Verteidigungsminister Darabos präsentierten und von ihm präferierten Modelle einem offenen Bruch unserer staatlichen Verfassung gleich, der anscheinend unsere mitteleuropäische Demokratie zu jener einer Bananenrepublik "weiterentwickeln" möchte.
http://www.oeog.at/ow10/2011/01/nr-100111-offener-brief-der-personalvertretung-im-verteidigungsministerium/
Ich erkläre mich mit obigen OFFENEN BRIEF der Personalvertretung des Verteidigungsminsiteriums vollinhaltlich solidarisch. Die Entlassung von Generalstabschef Entacher ist für mich völlig inakzeptabel, da Entacher sich auf dem Boden des derzeigen Verfassungsrechtes in Österreich befindet und daher an dieser umstrittenen (!) Verfassungsänderung nicht mitwirken wollte.
Man kann und soll über alles im Rahmen der Entscheidungsfindung insbesondere bei Themen, die die Modernisierung Österreichs betreffen, diskutieren können dürfen. In diesem Prozess müssen alle österreichischen Staatsbürger - auch Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden - sich einbringen dürfen und auch eingeladen werden von diesem Recht Gebrauch zu machen. Die Vorgangsweise von Verteidungsminsiter Darabos geht demgegenüber diametral in die andere Richtung, nämlich in Richtung Unfreiheit, schikanöse Gängelung von Bürgerinnen und Bürgern und feudal-sozialistisch anmutende Selbstherrlichkeit und Überheblcihkeit. Einen realen und redlichen Umgang kann ab sofort Minister Darabos für sich nicht mehr geltend machen.
Für mich als politisch aktiven Bürger ist mir die Verfassung als oberste Richtschnur kein „beliebiges Papierl“, sondern Anker und Garant für Vertrauen und Rechtmäßigkeit in unserem Lande. In der Verfassung ist auch der Gleichheitsgrundsatz, die Meinungsfreiheit und das Gewaltmonopol des Staates fest verankert. Letzteres ist auch als Schutzanspruch der Bürgerinnen und Bürger zu sehen, sowohl gegen Verbrechen wie gegen staatliche Willkür.