Was im Brandschutz längst praktiziert wird, sollte längst auch im Zivilschutz im Bereich des Hochwasserschutzes gelten.
Wie kann man am besten die Sicherheit erhöhen und Hilfe schnellstmöglich den Bürgerinnen und Bürgern in der gebotenen Qualität zukommen lassen?
Wohl am besten durch Training, Analysieren der Ergebnisse, Durchführung von Verbesserungen, sodann durch Training, Analysen der Ergebnisse, Durchführung von Verbesserungen etc.
Daher stellte das BZÖ in der getrigen Gemeinderatssitzung dern Dringlichen Antrag regelmäßige Hochwasserschutzübungen in Graz abzuhalten. Denn es gibt auch abseits notwendiger baulicher Verbesserungen des technischen hochwasserschutzes vieles zu tun, um Leib & Leben sowie das private & öffentliche Gut sowie unsere Wirtschaftsbetribe vor den Gefahren eines Hochwassers zu schützen.
ALLE Fraktionen stimmten der Dringlichkeit dieses BZÖ-Antrages zu! Besten Dank dafür!
Der anschließend von der ÖVP nominierte Abänderungsantrag wurde mehrehitlich angenommen.
Aus dem Motivenbericht des Dringlichen Antrags des BZÖ:
"Zusammenarbeit, wirksamer Schutz und treffliche Hilfeleistung gehört geübt! Immer wieder aufs Neue! Das, was z.B. im Brandschutz durch routinemäßige Brandschutzübungen bereits richtigerweise als Standard üblich ist – nicht nur in Betrieben und Krankenanstalten, gehört auch im Zivilschutz und – gemäß dieses „Dringlichen Antrags“ mit Fokus auf den Hochwasserschutz - viel stärker als derzeit in Tat & Geist „gelebt“!
Besonders in den durch Hochwasser gefährdeten Gebieten in Graz, die vielfach vor allem durch Baugenehmigungen der Stadt Graz und der daraus wohl abzuleitenden Verantwortung und Haftung zu neuen Lebensgebieten der dort wohnenden und arbeitenden Bürgerinnen und Bürger geworden sind, müssen wir alle zusammen quasi in einem „Vernunft-Schulterschluss“ mehr Augenmerk schenken.
Es ergibt sich aus der leidvollen Erfahrung bereits mehrfacher massiver Überschwemmungen der Bedarf Hochwasserschutzübungen als Form des real nötigen Zivilschutzes kontinuierlich wiederkehrend durchzuführen. In diesen praxisverbundenen Übungen sind die schnelle Rekrutierung von Mannschaft & Gerätschaften, deren Einsatz, die Kommunikation der Einsatzkräfte im Innenverhältnis und deren Koordination zwischen den Einsatzorganisationen und der Stadt Graz ebenso zu üben wie die richtige Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, sowie die Ausschöpfung der insbesondere logistischen Hilfestellung für diese.
Beim Setting der Hochwasserschutzübungen sind gewonnene neueste Erkenntnisse, insbesondere aus dem dzt. laufenden Projekt „SUFRI“ (Sustainable Strategies of Urban Flood Risk Management with non-structural measures to cope with the residual risk), in das die Technische Universität Graz eingebunden ist, zu berücksichtigen.
Der Einsatzbericht zu den Übungen und die in diesem festgehaltenen und zuvor erhobenen „Verbesserungsvorschläge“ sind im Sinne einer offenen und transparenten Zusammenarbeit mit den betroffenen und eingebundenen Grazer Bürgern zu erstellen und sodann zu veröffentlichen. Viele Bürger werden ohne Zweifel dazu sachlich und fachlich kompetente sowie wertvolle Beiträge beibringen!
Zu erhoffen und zu erwarten sind neue bzw. zusätzliche Erkenntnisse zur Verstärkung bzw. besseren Vernetzung der Strukturen der Einsatzkräfte, sinnvolle Verbesserungen und ggf. auch Erkenntnisse über nötige Investitionen beim eingesetzten Equipment (Gerät, Ausrüstung, Verbrauchsmaterial etc.), im Bereich der Ausbildung bzw. der Instruktion sowie zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für die Einsatzkräfte ebenso wie für die betroffene bzw. gefährdete Bevölkerung. All dies zum Zwecke hinkünftig noch wirksamere und schnellere Hilfe zu leisten, damit Schäden an privatem und öffentlichem Gut sowie Schäden am Gut der Stadt Graz sowie der Wirtschaft gemindert oder gar verhindert werden können.
Die Abhaltung solcher und bis auf Weiteres zumindest zweimal jährlich abzuhaltender routinemäßiger Hochwasserschutzübungen entlässt die Stadt Graz natürlich keinesfalls aus ihrer Pflicht und Verantwortung und den daraus abzuleitenden Haftungsansprüchen, insbesondere den Ausbau des Hochwasserschutzes nach HQ 100 – dieses Ziel gilt es gemäß Raumordnungsgesetz 1972 zu erreichen - sukzessive für alle Grazer Bäche voranzutreiben und keine weiteren Baubewilligungen in den immer wieder betroffenen Überschwemmungsgebieten im Grazer Stadtgebiet zuzulassen.
Die Hochwassergefahr in Graz, die die großen Überflutungen zuletzt der Jahre 2005 und 2009 anschaulich sichtbar machte, war desaströs groß und als unverantwortlich zu bezeichnen. Auf dieser Basis sind jetzt erste Verbesserungen erkennbar, die jedoch mancherorts viel zu kleinmütig ausfallen und im Tempo und Qualität noch keinesfalls den Erwartungen genügen."